Was ist die „Güterstandsschaukel“ und wie kann ich damit Steuern sparen?

Gueterstandsschaukel

Die Güterstandschaukel ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht und beschreibt eine Möglichkeit, das Vermögen und die Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten auszugleichen ohne dass hierbei Schenkungssteuer anfällt.

Und so funktioniert es:
Ehegatten leben grundsätzlich (wenn nichts Anderes vereinbart ist) im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Tod, Scheidung oder Wechsel des Güterstandes ist der sogenannten Zugewinn der einzelnen Ehegatten zu ermitteln. Hierbei wird überprüft wieviel Vermögen der jeweilige Ehegatte während der Ehe angesammelt hat. Hat ein Ehegatte mehr Vermögen als der andere Ehegatte erwirtschaftet, so ensteht ein hälftiger Ausgleichsanspruch auf den mehrerwirtschafteten Betrag. Man spricht hierbei von dem sogenannten Zugewinnausgleichsanspruch. Dieser Betrag ist in Geld zu zahlen und unterliegt nicht der Schenkungs-/Erbschaftsteuer.

Die Güterstandschaukel macht sich dieses Prinzip zu eigen und ermöglicht es den Ehegatten durch Wechsel des Güterstandes Vermögen ohne Schenkungssteuerbelastung auf den Ehegatten zu übertragen.

Die zwischen Ehegatten bestehenden Schenkungsfreibeträge von 500.000 EUR (innerhalb von 10 Jahren) werden hiervon nicht beeinflusst.

Im Anschluss können die Ehegatten erneut den Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbaren.

Fazit:

Die Güterstandschaukel kann eine interessante Möglichkeit sein, um Vermögen innerhalb der Familie steuerfrei zu übertragen und somit Steuern zu sparen. Allerdings sollten Paare hierbei immer auf eine gerechte und faire Aufteilung des Vermögens achten und sich vor einer Übertragung von Vermögen in steuerlicher Hinsicht beraten lassen.

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