Setz deinen privat genutzten Firmenwagen unter Strom

Mit dem Wachstumschancengesetz 2024 wurden einige Änderungen in der Besteuerung von Elektrofahrzeugen vorgenommen, insbesondere hinsichtlich der Dienstwagenregelung.

Eine bedeutende Änderung ist die Erhöhung des maximalen Bruttolistenpreises für die Anwendung der sogenannten 0,25-Prozent-Regelung. Diese Regelung, die eine vergünstigte Besteuerung der Privatnutzung von Elektrofahrzeugen als Dienstwagen ermöglicht, gilt nun für Fahrzeuge mit einem Listenpreis von bis zu 70.000 Euro. Zuvor lag diese Grenze bei 60.000 Euro. Diese Erhöhung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024​.

Für teurere Elektrofahrzeuge bleibt die reduzierte Besteuerung von 0,5 Prozent bestehen, sofern sie nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft wurden. Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Nutzung von Elektrofahrzeugen attraktiver zu machen und gleichzeitig den steuerlichen Anreiz für Unternehmen und Arbeitnehmer zu erhöhen, in emissionsfreie Mobilität zu investieren​.

Plug-in-Hybride profitieren weiterhin von der 0,5-Prozent-Regelung, sofern sie entweder weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren können​.

Diese Änderungen sollen die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen weiter fördern und einen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen leisten.

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