Verlängerung: Abgabefristen der Schlussabrechnungen zu den Corona-Hilfen erneut verschoben

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen zu den erhaltenen Corona-Hilfen durch die prüfenden Dritten wird auf den 31.10.2023 verlängert.

Auf der Internetseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de des BMWK und des BMF wird darauf hingewiesen, dass die Fristen zur Einreichung der Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen I-III, November- / Dezemberhilfen sowie Überbrückungshilfen III Plus und IV wurde auf den 31. Oktober 2023 erneut verschoben wurden. Bis zu diesem Datum können von den prüfenden Dritten die Schlussabrechnungen eingereicht oder in Einzelfällen Fristverlängerungsanträge auf den 31. März 2024 gestellt werden.

Der Arbeitsaufwand zur Erstellung der Schlussabrechnungen zu den Corona- Hilfen ist enorm. Mit der erneuten Fristverlängerung wird diesem Umstand im Ansatz Rechnung getragen.

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