Unterschiede bei steuerlicher Behandlung von Geschenken an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer

Geschenk

Geschenke sind Zuwendungen beispielsweise an Geschäftspartner oder Arbeitnehmer. Diese sollten in keinem zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang zu bezogenen Leistungen stehen. Typischerweise handelt es sich bei Geschenken um Gutscheine oder Sachleistungen, die dazu dienen, Mitarbeiter zu motivieren oder Geschäftsbeziehungen zu verbessern. Geschenke müssen unter bestimmten Voraussetzungen versteuert werden, worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier in unserem Beitrag.


Arbeitnehmer:

Wenn Sie Ihrem Arbeitnehmer an einem besonderen Tag wie zum Beispiel an seinem Geburtstag oder zur Hochzeit beschenken möchten, sollten Sie darauf achten, dass das Geschenk max. 60,00 Euro brutto beträgt, denn dann ist es steuer-/ sozialversicherungsfrei.

Geschäftsfreunde:

Wenn Sie ihren Geschäftsfreund beschenken möchten, ist dies grundsätzlich nur steuerlich abziehbar, wenn die Geschenke betrieblich veranlasst sind, somit keine Gegenleistung damit verbunden ist und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten je Empfänger im Wirtschaftsjahr 35,00 Euro nicht übersteigen. Ob die 35,00 Euro-Grenze brutto oder netto zu verstehen ist, hängt von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Unternehmens ab.

Geschenke bis 10,00 Euro netto sind grundsätzlich als sogenannte Streuartikel steuer-/ sozialversicherungsfrei.

Wenn die Summe der Anschaffungskosten mehr als 35,00 Euro beträgt, entfällt der Betriebsausgabenabzug insgesamt und es darf keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

Es gibt eine Ausnahme: Geschenke, die ausschließlich geschäftlichen Zwecken dienen, zum Beispiel Gastro-Kaffeemaschine an Gastronomen, können von den Betriebsausgaben abgesetzt werden, auch wenn ihr Wert pro Person und Jahr 35,00 Euro übersteigt.


Achten Sie darauf auf der Rechnung den Grund bzw. den Anlass des Geschenkes sowie den Namen des Beschenkten zu erfassen oder diese Daten als Anlage der Rechnung beizufügen.

Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

Quellen: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/geschenkeaufmerksamkeiten-als-sachzuwendung-an-mitarbeiter-und-geschaeftsfreunde-interaktive-grafik_idesk_PI20354_HI13884298.html

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/sponsoring-problem-und-zweifelsfragen-472-geschenke-an-geschaeftsfreunde_idesk_PI20354_HI2424302.html

https://infogram.com/1pp2ye12gzyky5arg7zzwvlyjmczj29edlk?live


Anmerkungen: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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