Überbrückungshilfe III – Neuregelungen und Erweiterung der Fixkosten

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III, die den Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 umfasst, sind mehr Fixkosten erstattungsfähig als in den vorherigen Hilfsprogrammen des Bundes.

Zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten können nun Umbaukosten für Hygienemaßnahmen und Investitionen in Digitalisierung als Fixkosten berücksichtigt werden. Dazu zählen z.B. Kosten für Abtrennungen von Räumen, Absperrungen bzw. Aufbau/Erweiterung einer Website oder eines Online-Shops. Erstattet werden Kosten für bauliche Maßnahmen, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind, mit bis zu 20.000,- € pro Monat. Digitalisierungs-Investitionen mit einmalig bis zu 20.000,- €. Darüber hinaus sind auch Marketing- und Werbekosten bis zur Höhe der Kosten aus 2019 nun erstattungsfähig.

Des Weiteren gibt es Zusatzregeln für bestimmte Branchen, die besonders stark von der Krise betroffen sind. Dazu zählen u.a.

> Kultur- und Veranstaltungsbranche: Hier können zusätzlich für geschäftliche Projekte Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend gemacht werden.

> Einzelhandel: Hier können Abschreibungen für verderbliche Ware und Saisonware (Wintersaison 2020/2021) zu 100% als Fixkosten erstattet werden.

> Die o.g. Regelung für den Einzelhandel wurde nun auf Hersteller und Großhändler ausgeweitet.

> Pyrotechnikindustrie: Hier können Förderungen für Fixkosten für die Monate März 2020 bis Dezember 2020 beantragt werden, wenn der Umsatzeinbruch im Dezember 2020 gegenüber Dezember 2019 mindestens 80% beträgt. Zudem können Kosten für Lager und Transport, die zwischen Dezember 2020 und Juni 2021 angefallen sind, geltend gemacht werden.

Außerdem gibt es einen neuen Eigenkapitalzuschuss. Diesen erhalten Unternehmen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 mindestens in 3 Monaten einen Umsatzeinbruch von jeweils mind. 50% zu verzeichnen haben. Bemessungsgrundlage für diesen zusätzlichen Zuschuss ist der Betrag, den das Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach Nr.1 bis 11 erstattet bekommt Von diesem Betrag werden im 3.Monat mit entsprechendem Umsatzeinbruch 25% als Zuschlag ausgezahlt, im 4.Monat 35%, im 5.Monat und jedem weiterem Monat sogar 40%.

Darüber hinaus gilt für alle Unternehmen, die im Förderzeitraum einen Umsatzeinbruch von mehr als 70% erlitten haben, eine Erhöhung der Fixkostenerstattung von bisher 90% auf 100%.

Möchten Sie hierzu mehr erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

Quelle: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html; https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/03/20210401-ueberbr%C3%BCckungshilfe-3.html

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert