Überbrückungshilfe 2.Phase – Verlängerung der Antragsfrist

Auf Bemühungen der BStBK und der Steuerberaterkammern wurde die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe 2.Phase bis zum 31.01.2021 verlängert.

Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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