Der Jahressteuergesetz-Entwurf 2022 sieht unter anderem Änderungen des Bewertungsgesetzes vor. Dadurch soll eine Anpassung der Bewertung bebauter Grundstücke sowohl im Ertrags- als auch im Sachwertverfahren an die neue Immobilienwertermittlungsverordnung stattfinden. Beim Ertragswertverfahren sollen u.a. die Ermittlungsgrundlagen für die Bewirtschaftungskosten und die Liegenschaftszinssätze geändert werden. Beim Sachwertverfahren soll die Gebäudesachwertermittlung u.a. um einen Regionalfaktor ergänzt werden. […]