Geplante Änderungen des Bewertungsgesetzes

Der Jahressteuergesetz-Entwurf 2022 sieht unter anderem Änderungen des Bewertungsgesetzes vor.


Dadurch soll eine Anpassung der Bewertung bebauter Grundstücke sowohl im Ertrags- als auch im Sachwertverfahren an die neue Immobilienwertermittlungsverordnung stattfinden.


Beim Ertragswertverfahren sollen u.a. die Ermittlungsgrundlagen für die Bewirtschaftungskosten und die Liegenschaftszinssätze geändert werden. Beim Sachwertverfahren soll die Gebäudesachwertermittlung u.a. um einen Regionalfaktor ergänzt werden. Zudem sei geplant, die Gesamtnutzungsdauer z.B. für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Mietwohngrundstücke zu verlängern.


Für Zwecke der Erbschaft – und Schenkungssteuer werden diese Änderungen voraussichtlich zu höheren Wertansätzen im Rahmen der Grundbesitzbewertung führen. Dies kann höhere Steuerbelastungen bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundbesitz zur Folge haben.


Die Änderungen sollen bereits für Bewertungsstichtage ab dem 31.12.2022 gelten.


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Quelle: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/jahressteuergesetz-2022-6-wichtige-aenderungen-im-bewertungsgesetz_idesk_PI20354_HI15282735.html

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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