Die Überbrückungshilfe III Plus geht zum Jahreswechsel in die sogenannte Überbrückungshilfe IV über. Damit werden Unternehmen, die von den Corona-Maßnahmen betroffen sind, in den Monaten Januar bis März 2022 weiterhin durch die Fixkostenerstattung unterstützt. Die Regelungen der Überbrückungshilfe IV sind im weitesten identisch mit denen der Phase III Plus, d.h. Voraussetzung für die Antragsstellung ist […]