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Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO

Der Bundestag hat am 23.06.2022 der Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO zugestimmt. Damit wird der Zinssatz ab dem 01.01.2019 rückwirkend auf 0,15 % pro Monat, d.h. 1,8 % pro Jahr, gesenkt. Dies gilt sowohl für Nachzahlungs- als auch für Erstattungszinsen und betrifft alle Steuerarten bei denen eine Vollverzinsung zur Anwendung kommt. Hintergrund ist […]