Solo-Selbständige: Verwendung der Soforthilfe

Am 27.März startete das Soforthilfe-Programm in NRW. Auch Solo-Selbständige konnten bzw. können diese schnell und unbürokratisch beantragen, die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage.

Zunächst hieß es, dass Solo-Selbständige dieses Geld auch für ihren privaten Unterhalt verwenden dürften. Doch am 01.April wurden die Bedingungen von der Landesregierung nachträglich geändert, sodass die Soforthilfe nun nur für Betriebskosten genutzt werden darf.

Gerade Solo-Selbständige haben jedoch oft kaum Betriebsausgaben, bestreiten durch die Einnahmen, die nun wegfallen, jedoch ihren privaten Lebensunterhalt.

Die Landesregierung hat sich Anfang April mit dieser Problematik an die Bundesregierung gewendet um hier eine Änderung zugunsten der Solo-Selbständigen zu erreichen. Eine Antwort erfolgte bisher nicht.

Solo-Selbständigen bliebe somit momentan nur die Möglichkeit Grundsicherung zu beantragen.

Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/corona-soforthilfe-solo-selbststaendige-100.html

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

 

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