Rechtzeitige Planung sichert steuerschonenden Vermögensübergang

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Frühzeitige Übertragung Ihres Vermögens auf die nächste Generation ist steuerlich häufig sinnvoll. Es bieten sich diverse Möglichkeiten für einen steueroptimierten Vermögensübergang.

Durch diverse Freibeträge, die alle zehn Jahre neu gewährt werden, lässt sich die Erbschaft- und Schenkungssteuer vermeiden oder senken.

Eheleute dürfen sich alle zehn Jahre  500.000 € steuerfrei schenken und ein Kind darf ebenfalls alle zehn Jahre sogar 400.000€ von jedem Elternteil steuerfrei erhalten.

Soll eine Unternehmensnachfolge eingeleitet werden, kann unter anderem eine Schenkung des Betriebs gegen Versorgungsleistung in Betracht kommen. Das bedeutet, dass die schenkende Person finanziell lebenslang über eine Leibrente abgesichert wird.

Wenn Immobilien zu Lebzeiten an künftige Erben verschenkt werden, kann sich der Schenker ein so genanntes Nießbrauchsrecht vorbehalten. Dadurch kann er die verschenkte Immobilie weiter nutzen oder vermieten, wobei ihm weiterhin die Mieteinnahmen zustehen.

Bewohnt ein Erbe die zuvor selbst genutzte Immobilie des Erlassers für mindestens zehn Jahre nach Erbanfall,  fällt für gewöhnlich keine Erbschaftsteuer an. Allerdings muss er innerhalb von sechs Monaten nach Erbanfall einziehen und darf sie während der Zehnjahresfrist weder verkaufen noch vermieten. Bei Kindern ist die Steuerbefreiung einer Immobilie auf 200 qm Wohnfläche begrenzt.

Auch kann es unter Umständen vorteilhaft sein ein Erbe auszuschlagen, falls es weitaus höher ist als die persönlichen Freibeträge. Wenn zum Beispiel ein alleinerbender Ehegatte die Erbschaft zu Gunsten der gemeinsamen Kinder ausschlägt, verteilt sich das Erbe am Ende auf die Kinder, sodass beide von ihren Freibeträgen Gebrauch machen können, die zusammen betrachtet höher sind, als der Freibetrag des ausschlagenden Ehegatten.

Dies sind nur einige Beispiele die verdeutlichen, dass eine weitsichtige Planung große Vorteile mit sich bringen kann.

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