Organschaft

Organschaft

WAS IST EINE ORGANSCHAFT?


Werden zwei oder mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen, welche für steuerliche Zwecke zu einer Einheit zusammengefasst spricht man von einer Organschaft. Eine Organschaft kann im Bereich der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und/ oder/ auch der Umsatzsteuer bestehen.

1.Umsatzsteuerliche Folgen und Voraussetzungen:
Die steuerlichen folgen sind in umsatzsteuerlicher Sicht, dass die Organgesellschaft keine Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben muss, sondern der Organträger eine Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuer-Jahreserklärung für beide gemeinsam abgeben muss. Die Voraussetzung einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers.

2. Körperschaftssteuerliche und Ertragssteuerliche Folgen und Voraussetzungen:
Körperschaftssteuerlich und gewerbesteuerlich muss die Organgesellschaft und der Organträger eine eigene Gewinnermittlung und eine eigene Körperschaftssteuererklärung abgeben. Für körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Zwecke bedarf es zudem eines Ergebnisabführungsvertrages (EAV) zwischen der Organgesellschaft und dem Organträger. Der Gewinn der Organgesellschaft wird dem Organträger0 zugerechnet. Die Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft unterscheiden sich somit von denen der umsatzsteuerlichen Organschaft.

Der Gewinnabführungsvertrag muss auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und bis zum Ende des folgenden Wirtschaftsjahres wirksam werden. Er muss während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden.
Für die zivilrechtliche Wirksamkeit eines Ergebnisabführungsvertrags ist es erforderlich, dass der Vertrag
• in Schriftform vorliegen muss,
• die Eintragung des GAV in das Handelsregister erfolgte,
• ein Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung des Organträgers mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen vorliegt,
• der Zustimmungsbeschluss der Gesellschaftsversammlung der Organgesellschaft vorliegt, welcher notariell beurkundet werden muss und
• dass die Eintragung des Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister des Organträgers erfolgte.

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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