NRW-Soforthilfe 2020: Neues zum Rückmeldeverfahren

Das NRW-Wirtschaftsministerium hat bekannt gegeben, dass sich die Wiederaufnahme des Rückmeldeverfahrens zur NRW-Soforthilfe 2020 aufgrund der aktuellen Corona-Situation weiter verzögern wird. Demnach soll die Abrechnung grundsätzlich erst im Frühjahr 2021 erfolgen und die Soforthilfe-Empfänger sollen bis zum Herbst 2021 Zeit haben die ggf. zu viel erhaltenen Hilfen zurückzuzahlen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit noch im laufenden Jahr abzurechnen, damit die Rückzahlung noch in diesem Jahr erfolgen und steuerlich geltend gemacht werden kann. Dazu erhalten alle Soforthilfe-Empfänger Ende November 2020 eine Mail. Wer dieses Jahr noch abrechnen möchte, erhält mit einem Klick Zugriff auf die Berechnungshilfe und das Rückmeldeformular. Wer bis nächstes Jahr warten möchte, braucht vorläufig nichts weiter zu unternehmen.

Die Mail wird von folgender Mailadresse gesendet werden: noreply@soforthilfe-corona.nrw.de

Das Ministerium bittet darum von Rücküberweisungen vor Start des Rückmeldeverfahrens abzusehen.

Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

Quelle: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert