Neue Corona-Hilfe für November-Lockdown

Aufgrund der strengen Corona-Maßnahmen müssen viele Unternehmen im November schließen. Nun wurden Details zum angekündigten Hilfsprogramm bekannt.

Durch die sogenannte außerordentliche Wirtschaftshilfe sollen betroffene Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern grundsätzlich bis zu 75% des Vorjahresumsatz November erstattet bekommen. Größere Unternehmen erhalten einen abweichenden Prozentanteil vom Vorjahresumsatz, dieser wird im Einzelfall anhand beihilferechtlicher Vorschriften ermittelt.

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die entweder direkt betroffen sind, d.h. aufgrund der staatlichen Anordnung vom 28.10.2020 Ihren Betrieb im November schließen müssen, oder indirekt betroffen sind. Dabei handelt es sich um Unternehmen, welche regelmäßig mindestens 80% der Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen.

Die Unternehmen sollen durch die Wirtschaftshilfe von den weiterhin anfallenden Fixkosten entlastet werden. Aus Vereinfachungsgründen sollen hier über den Umsatz die Kosten pauschaliert mit 75% erstattet werden. Dazu wird der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019 herangezogen. Bei Unternehmen die trotz Schließung weiterhin Umsätze erzielen erfolgt eine Anrechnung auf die Förderung, wenn die Umsätze 25% des Vergleichsumsatzes aus November 2019 übersteigen.

Bei Gastronomiebetrieben, die weiterhin Speisen und Getränke außer Haus verkaufen, gilt eine Ausnahmeregelung. Hier verringert sich der Erstattungsanpruch nicht. Dafür wird allerdings die Förderung i.H.v. 75% nur für die Umsätze aus November 2019 gezahlt, die „im Haus“ erzielt wurden, d.h. Umsätze mit vollem Umsatzsteuersatz. Für Hotels gilt ähnliches bei der Beherbergung von Geschäftsreisenden.

Bei der Bemessungsgrundlage für die Errechnung der Wirtschaftshilfe können Soloselbständige zwischen dem Umsatz November 2019 oder dem durchschnittlichen Vorjahresumsatz pro Monat 2019 wählen. Ein Wahlrecht haben auch Unternehmen, die erst nach dem 31.10.2020 gegründet worden sind. Sie können entweder den Umsatz aus Oktober 2020 oder den durchschnittlichen Umsatz pro Monat seit Gründung zugrunde legen.

Die Wirtschaftshilfe ist mit anderen Hilfen für diesen Zeitraum zu verrechnen. Dies gilt sowohl für Kurzarbeitergeld als auch für die Überbrückungshilfe.

Anträge können voraussichtlich ab Mitte November gestellt werden. Hierfür wird dieselbe Plattform wie für der Überbrückungshilfe genutzt werden. In der Regel erfolgt die Beantragung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte. Soloselbständige mit max. 5.000 € Förderanspruch sollen unter besonderen Identifizierungspflichten selbst den Antrag stellen können.

Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

Quelle: www.haufe.de; www.bundesfinanzministerium.de

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

 

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