Inflationsausgleichsprämie: bis zu 3.000 € steuer- und abgabenfrei

Die Inflationsprämie wurde am 25. Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie gilt als weitere Maßnahme zur Entlastung der Arbeitnehmenden aufgrund der gestiegenen Verbrauchspreise und soll die erhöhte Inflation ausgleichen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fakten rund um die Inflationsprämie.

Wann kann die Prämie gezahlt werden:
Im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis 31.Dezember 2024

Wie viel kann ausgezahlt werden:
Es kann ein Betrag von bis zu 3.000 € steuer- und abgabenfrei gezahlt werden, d.h. es werden weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge fällig. Eine Auszahlung in mehreren Teilbeträgen ist möglich. Die Prämie muss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt und gesondert auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Die Auszahlung kann auch in Form von Sachbezügen erfolgen.

An wen kann die Prämie gezahlt werden:
Die Prämie können alle beschäftigten Arbeitnehmer erhalten. Ein Rechtsanspruch hat der Arbeitnehmer grundsätzlich jedoch nicht, da es sich um eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers handelt. Etwas anderes gilt nur für Beschäftigte mit Tarifvertrag, wenn die Inflationsprämie Teil des Tarifvertrages wird. Bei der Auszahlung ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.

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Quelle: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitgeber-koennen-inflationsausgleichspraemie-gewaehren_76_576622.html

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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