verlängerte Frist Lohnsteuervoranmeldung

NRW hat weitere Entlastungen im Sinne der Liquidität der Unternehmen auf den Weg gebracht:

Von der Corona-Pandemie betroffene Arbeitgeber können ab sofort eine zweimonatige Fristverlängerung für die zum 10. April abzugebende Lohnsteueranmeldung beantragen. Die verlängerte Abgabefrist läuft bis zum 10. Juni 2020.

 

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