Entschädigungen für Gastgewerbe nach Infektionsschutzgesetz

DEHOGA informiert: Gastronomen haben Anspruch auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz

Unternehmen, die durch behördliche Anordnung im Rahmen der Corona-Pandemie geschlossen wurden, müssen von den Behörden entschädigt werden.

Die Entschädigungsregeln des Infektionsschutzgesetzes sehen dies nach Auffassung des DEHOGA Nordrhein eindeutig vor.

Erhaltene Soforthilfe oder Leistungen aus Versicherungen sind beim Antrag zu berücksichtigen.

Das Antragsmuster ist auf der Internetseite der Dehoga zu finden: http://www.dehoga-nordrhein.de/corona/

 

 
 
 
Quelle: http://www.dehoga-nordrhein.de/corona/
 
 

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