Digitalisierung – GmbH Gründung von zu Hause aus

Ab dem 01.August 2022 besteht die Möglichkeit eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) von zu Hause oder vom Büro aus zu gründen. Hintergrund ist die sog. Digitalisierungsrichtlinie der EU (EU-Richtlinie 2019/1151). Das entsprechenden Gesetz („DiRUG“) zur Umsetzung auf nationaler Ebene befindet sich bereits im Gesetzgebungsverfahren.

Bei der Online-Gründung muss ein speziell gesichertes Videokommunikationssystem verwendet werden, das die Bundesnotarkammer zur Verfügung stellen wird. Über dieses System kann die Beurkundung mit dem Notar virtuell durchgeführt werden. Unterzeichnet wird dabei per qualifizierter elektronischer Signatur. Der Notar ist dabei allerdings nicht mehr frei wählbar, da es sich um einen Notar handeln muss, in dessen Amtsbereich sich z.B. der Sitz der zu gründenden Gesellschaft befindet.

Die Möglichkeit zur Beurkundung per Videokommunikation gilt zunächst nur für Bar-Gründungen und Beschlüsse, die im engen Zusammenhang mit der Gründung stehen. Eine Sachgründung oder auch sonstige spätere Satzungsänderungen können vorerst nicht virtuell vorgenommen werden.  

Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

Quelle:www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Digitalisierungsrichtlinie.html; www.products.haufe.de/?chorid=&newsletter=%2F434%2F%2F2021-07-30&ecmId=32746&ecmUid=3931181#news?productid=PI16039&newsid=contenthub://portals/content/547928&sourcetype=PORTAL&portal=haufe-news

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert