Corona – Soforthilfen: Rückzahlungsverfahren in NRW startet neu

Das im Juli 2020 gestartete Rückmeldeverfahren wurde bereits wenige Wochen später in NRW wieder angehalten, da die Abrechnungsvorgaben des Bundes bei Unternehmen, Kammern und Verbänden zum Teil auf heftige Kritik gestoßen waren.

Nachdem das Berechnungsverfahren nun an einigen Stellen verbessert worden ist, will die NRW-Landesregierung nun noch vor den Herbstferien das Rückmeldeverfahren wieder aufnehmen.

Dabei wird die Rückmeldefrist auf den 30.11.2020 verschoben und die Frist zur Rückzahlung der zu viel erhaltenen Soforthilfe bis 31.03.2021 verlängert.

Die Verbesserungen sollen vor allem die Anrechnung von Personalkosten, die Abziehbarkeit von gestundeten Zahlungen und die Bewertung von bestimmten Zahlungseingängen im Förderzeitraum betreffen.

Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

Quelle: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/land-setzt-verbesserungen-bei-der-abrechnung-der-nrw-soforthilfe-durch-und-nimmt

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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