Aufgepasst: Auslauf des Überbrückungshilfe-Programms Phase 1

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe für die Fördermonate Juni bis August 2020 (Phase 1) endet nächste Woche, am 30.September 2020. Danach ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

Die Beantragung der Überbrückungshilfe für die 2.Phase, die die Monate September bis Dezember 2020 umfasst, wird voraussichtlich ab Oktober möglich sein.

Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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