Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe für die Fördermonate Juni bis August 2020 (Phase 1) endet nächste Woche, am 30.September 2020. Danach ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.
Die Beantragung der Überbrückungshilfe für die 2.Phase, die die Monate September bis Dezember 2020 umfasst, wird voraussichtlich ab Oktober möglich sein.
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