Anmeldepflicht für Solaranlagen und Co: Fristablauf Ende Januar 2021

Seit Februar 2019 besteht die Pflicht für Hauseigentümer neue Solaranlagen innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme beim sog. zentralen Marktstammdatenregister (MaStR) anzumelden.

Registriert werden müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen, die unmittelbar oder mittelbar an ein Strom- bzw. Gasnetz angeschlossen sind. Sowie Verbrauchsanlagen, die mit dem Hochspannungsnetz oder Fernleitungsnetz verbunden sind.

Die Anmeldepflicht gilt allerdings auch für solche Anlagen, die bereits vor dem 01.Februar 2019 betrieben wurden und unabhängig davon, ob die Anlage bereits im alten Register der Bundesnetzagentur eingetragen ist. Die Anmeldefrist für Anlagen, die bereits seit mehreren Jahren laufen endet zum 31.Januar 2021.

Erfolgt keine Registrierung innerhalb dieser Frist drohen Bußgelder und die Einspeisevergütung kann gestoppt werden.

Die Anmeldung kann durch den Hauseigentümer oder einen beauftragten Dritten über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgen und ist kostenlos.

Hinweis: Die staatliche Förderung von Anlagen, die bis Ende 2000 in Betrieb genommen wurden, läuft voraussichtlich zum 31.12.2020 aus. Es gibt dann keine erhöhte Einspeisevergütung mehr für diese Anlagen.

Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

Quelle: www.haufe.de

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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