NRW hat weitere Entlastungen im Sinne der Liquidität der Unternehmen auf den Weg gebracht:
Von der Corona-Pandemie betroffene Arbeitgeber können ab sofort eine zweimonatige Fristverlängerung für die zum 10. April abzugebende Lohnsteueranmeldung beantragen. Die verlängerte Abgabefrist läuft bis zum 10. Juni 2020.