In Deutschland gibt es eine Vielzahl verschiedener Steuersätze bei unterschiedlichen Steuerarten. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Steuersatz-Begriffe bei der Einkommensteuer näher erläutern.
Die Einkommensteuer folgt dem Prinzip des progressiven Steuertarifs, d.h. der Steuersatz steigt in Abhängigkeit vom zu versteuerndem Einkommen. Je höher das Einkommen, desto höher die Steuerlast, dabei kann der Steuersatz grundsätzlich zwischen 14% und 45% des Einkommens liegen.
Eingangssteuersatz: bis zum Grundfreibetrag für 2021 von 9.744 € (Ledige)/19.488 € (Verheiratete) fallen keine Steuern an. Liegt das Einkommen über dem Grundfreibetrag beträgt der Eingangssteuersatz in Deutschland 14%, d.h. der erste Euro oberhalb des Grundfreibetrages ist mit 14% zu versteuern. Mit jedem zusätzlichen Euro steigt dann der Steuersatz bis zum Höchstsatz an. Jeder weitere Euro wird somit mit einem höheren Steuersatz bis hin zum Höchstsatz besteuert.
Grenzsteuersatz: dieser gibt an mit welchem Steuersatz der nächste Euro, der zum Einkommen hinzukommt, zu versteuern ist. Für 2021 steigt der Grenzsteuersatz bei einem zu versteuerndem Einkommen über 9.744 €/19.488 € bis 57.918 €/115.836 € stetig an.
Spitzensteuersatz: liegt das zu versteuernden Einkommen in 2021 über 57.918 €/115.836 € so greift der Spitzensteuersatz von 42% für jeden weiteren zu versteuernden Euro.
Reichensteuersatz: dies ist der Höchstsatz von 45%, der ab einem zu versteuernden Einkommen von über 274.613 €/549.226 € (2021) greift.
Durchschnittssteuersatz: dieser gibt das Verhältnis zwischen zu zahlendem Steuerbetrag und dem zu versteuerndem Einkommen an, d.h. wie viel Prozent des zu versteuernden Einkommens an Steuern zu entrichten sind. Teilt man also die anfallende Steuer durch das zu versteuernde Einkommen erhält man den Durchschnittssteuersatz.
Sowohl Grenz-, Spitzen- und Reichensteuersatz dürfen nicht mit dem Durchschnittsteuersatz verwechselt werden. Beträgt das zu versteuernde Einkommen in 2021 bei einem ledigen Steuerpflichtigen zum Beispiel 60.000 €, so zahlt dieser für die ersten 9.744 € keine Steuern. Zwischen 9.755 € und 57.918 € steigt der Steuersatz von 14% bis auf 42 % an und nur für den Betrag zwischen 57.919 € und 60.000 € fällt der Spitzensteuersatz von 42% an. Der Durchschnittsteuersatz aus all diesen unterschiedlichen Steuersätzen würde in diesem Beispiel bei 26,77% liegen.
Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.
Quelle: www.gevestor.de/finanzwissen/finanzplanung/steuern/steuersatz-in-deutschland-646731.html; www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html;
Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.