Am 03.02.2021 wurde im Koalitionsgipfel von CDU/CSU und SPD beschlossen die bis zum 30.06.2021 befristete Mehrwertsteuer-Senkung bis zum 31.12.2022 zu verlängern. D.h. der Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen beträgt bis Ende 2022 statt 19% weiterhin nur 7%. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Abgabe von Getränken, hier gilt wie bisher der Regelsteuersatz von 19%.
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Quelle: www.ihk-koeln.de; www.dehogabw.de
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