Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe

Im Koalitionsausschuss am 25.August 2020 haben die Koalitionspartner u.a. beschlossen, dass die Laufzeit des Überbrückungshilfe-Programms für kleine und mittelständische Betriebe bis zum 31.Dezember 2020 verlängert wird.

Das bisherige Programm, dass die Fördermonate Juni bis August 2020 umfasst, soll unverändert weitergeführt werden. Antragsfrist ist hierfür der 30. September 2020.

Einzelheiten zur Verlängerung des Programms auf die Fördermonate September bis Dezember 2020 sollen in den nächsten Wochen bekannt gegeben werden. Eine Antragsstellung wird voraussichtlich ab Oktober 2020 möglich sein.

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Quelle: www.bstbk.de

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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