Verlängerung der Corona-Hilfen bis Ende März 2022
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 18.11.2021 beschlossen die bisher zum Jahresende auslaufenden Corona-Hilfen bis Ende März 2022 zu verlängern. Darunter fallen sowohl die Überbrückungshilfe III Plus als auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige und die Kurzarbeiter-Regelungen.
Darüber hinaus soll es laut Beschlusspapier weitere Hilfsmaßnahmen für die aktuell besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte geben.
Handelsunternehmen sollen weiterhin die Möglichkeit haben aufgrund von Schutzmaßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus abzuschreiben.
Zudem seien die Länderchefs für eine Fortsetzung der gewährten Entschädigungsansprüche von Eltern, die ihrer Kinder pandemiebedingt betreuen. Verhandlungen über die genauen Förderbedingungen stehen noch aus.
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Quelle: https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/corona-wirtschaftshilfen-werden-bis-ende-maerz-2022-verlaengert_168_555894.html?ecmId=33463&ecmUid=3931181&chorid=00511434&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FSteuern%2F53%2F00511434%2F2021-11-23%2FTop-News-Corona-Wirtschaftshilfen-werden-verlaengert
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