Verlängerung der Antragsfristen für Corona-Hilfen

Die Antragsfristen wurden aktuell wie folgt verlängert:

> für die außerordentliche November- und Dezemberhilfe bis zum 30.April 2021

> für die Überbrückungshilfe II bis zum 31.März 2021.

Quelle:https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden

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