Die Antragsfristen wurden aktuell wie folgt verlängert:
> für die außerordentliche November- und Dezemberhilfe bis zum 30.April 2021
> für die Überbrückungshilfe II bis zum 31.März 2021.
Quelle:https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden