Die NRW-Landesregierung hat die Rückzahlungsfrist für die NRW Soforthilfe 2020 ein weiteres Mal verlängert. Somit sind die zurückzuzahlenden Beträge bis spätestens zum 30.November 2023 zu überweisen. Zudem bekräftigt die Landesregierung im Kabinettbeschluss vom 14.März 2023, dass alle bestandskräftigen Schlussbescheide aufrechterhalten werden und bei einer Überkompensation eine Rückzahlungsverpflichtung besteht. Die zu den Schlussbescheiden über die NRW-Soforthilfe […]