Bisher sollte die Einreichung der Schlussabrechnungen über die Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30.06.2023 erfolgen. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens wurde die Frist nun bis zum 31.08.2023 verlängert. Die Beantragung einer möglichen Einzelfristverlängerung zum 31.12.2023 soll nun ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt möglich sein. Die Fristverlängerung gilt für die Einreichung aller Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen, diese umfassen die Überbrückungshilfen […]