Um das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBI 2019 I S.1794) umzusetzen, muss eine Hauptfeststellung zum 01.01.2022 für alle wirtschaftlichen Einheiten des inländischen Grundbesitzes erfolgen. Davon betroffen sind folgende Konstellationen:• Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks• Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft • Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind• Bei Grundstücken mit […]
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Was ist jetzt zu tun? Auf den 01.01.2022 ist sämtlicher Grundbesitz in Deutschland für Zwecke der Grundsteuer neu zu bewerten. Wir informieren Sie über die Hintergründe, die zu erstellenden Steuererklärungen und den zeitlichen Ablauf. Folgen Sie einfach dem Link zu unserer Homepage.