Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Steueränderungen zum Jahreswechsel 2021/2022: Abschreibung: Aufgrund des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes konnte für in 2020 und 2021 angeschaffte bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens die degressive AfA gewählt werden. Für Anschaffungen in 2022 gilt dieses Wahlrecht nicht mehr. Corona-Sonderzahlungen: Die Möglichkeit bis zu 1.500 € steuerfrei an Beschäftigte auszuzahlen, wurde […]