Um das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBI 2019 I S.1794) umzusetzen, muss eine Hauptfeststellung zum 01.01.2022 für alle wirtschaftlichen Einheiten des inländischen Grundbesitzes erfolgen. Davon betroffen sind folgende Konstellationen:• Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks• Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft • Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind• Bei Grundstücken mit […]