Nein, beim „Sylter-Modell“ handelt es sich nicht um ein Salatdressing, sondern um eine steuerliche Gestaltungsoption, mit der sich in bestimmten Fällen Steuern sparen lassen. Angenommen eine vermögende Ehefrau möchte ihrem Ehemann einen hohen Geldbetrag von 2 Mio. € schenken. So würde hierfür unter Berücksichtigung des Freibetrages i.S.d. § 16 ErbStG Schenkungssteuer von 285.000,- € anfallen. […]