Aufgrund des 7.Änderungsgesetzes SGB IV gilt ab 2022 eine erweiterte Meldepflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijob). Das bedeutet, dass bei allen Meldungen ab dem 01.01.2022 die Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitnehmers anzugeben ist. Dies betrifft auch die DEÜV-Jahresmeldung 2021 oder eventuelle Korrekturen des Vorjahres, die erst nach dem 01.01.2022 gesendet werden. Die Steuer-ID sollte somit möglichst zeitnah […]