Die Berechnungsmethode wechseln und Steuern sparen. Wie klingt das?
Zu Jahresbeginn können Sie als Arbeitnehmer oder Unternehmer mit einem Dienstwagen entscheiden, wie Ihr geldwerter Vorteil für die private KFZ-Nutzung berechnet werden soll – pauschal oder anhand der tatsächlichen Nutzung. Später können Sie in Ihrer Steuererklärung die gewählte Berechnungsmethode des betreffenden Jahres ändern. Das lohnt sich, wenn der private Nutzungsanteil relativ gering ist. Der Wechsel von der pauschalen auf die tatsächliche Nutzung setzt voraus, dass ein Fahrtenbuch mit lückenloser und ganzjähriger Dokumentation aller Fahrten geführt wurde.
Die unentgeltliche Nutzung eines Firmenwagens zu privaten Zwecken führt beim Arbeitnehmer zu einem geldwerten Vorteil und damit zu steuer- und beitragspflichtigem Arbeitsentgelt. Bei Unternehmern wird eine fiktive Einnahme angesetzt. Der geldwerte Vorteil/die fiktive Einnahme wird nach der sog. 1-%-Regelung errechnet (sofern das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird).
Wird diese Variante gewählt muss der Arbeitnehmer jeden Monat pauschal 1 % des Bruttolistenneupreises lohnversteuern (bei reinen Elektrofahrzeugen sind es 0,25 % bis 60.000 €, bei mehr als 60.000 € sind es 0,50 %). Hinzu kommen 0,03 % für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder – falls die erste Tätigkeitsstätte nur gelegentlich aufgesucht wird – 0,002 % für jeden Entfernungskilometer multipliziert mit der Anzahl der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Diese pauschale Vorteilsermittlung erfordert keine Einzelaufzeichnung der tatsächlich unternommenen Fahrten.
Eine Alternative zur 1-%-Regelung ist die Fahrtenbuchmethode, die der Steuerpflichtige wählen kann. Bei dieser Methode müssen alle Fahrten aufgezeichnet werden, sowohl die berufliche als auch die privaten. Auf die privaten Fahrten müssen anteilig Einkommensteuer gezahlt werden.
Hinweis: Die Fahrtenbuchmethode ist vorteilhaft, wenn die Gesamtkosten für den Firmenwagen gering ausfallen.
Anmerkung der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.