Anträge auf die NRW Soforthilfen werden ab dem kommenden Freitag den 17.04.2020 wieder möglich sein.
Die Soforthilfe wird nun nur auf ein dem Finanzamt bekanntes Konto überwiesen. Es werden nur solche Anträge entgegengenommen, in denen eine entsprechendes Bankkonto angegeben wurde.
Quelle: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/antraege-fuer-corona-soforthilfe-koennen-ab-17-april-wieder-gestellt-werden; UVR