November-Hilfe: Einigung auf Verfahren mit Abschlagszahlungen

Unternehmen, die von den strengen Corona-Maßnahmen im November 2020 betroffen sind, wird eine außerordentliche Wirtschaftshilfe (November-Hilfe) gewährt.

In der Pressemitteilung vom 12.11.2020 hat das Bundesfinanzministerium nun bekannt gegeben, dass es für die angekündigte November-Hilfe zunächst Abschlagszahlungen geben wird.

Diese betragen für betroffene Soloselbständige bis zu 5.000,- €, für andere betroffene Unternehmen bis zu 10.000,- €.

Die Beantragung der Abschlagszahlung soll voraussichtlich ab dem 25.11.2020 elektronisch über die bundeseinheitliche Plattform der Überbrückungshilfe möglich sein. Erste Auszahlungen sollen bereits Ende November erfolgen.

Parallel wird das Verfahren zur regulären Auszahlung der November-Hilfe finalisiert. Im Anschluss an das Abschlagszahlungs-Verfahren soll dann die Antragsstellung für die reguläre November-Hilfe starten.

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Quelle: www.haufe.de; www.bmwi.de

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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