Seit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetztes am 01.Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Dieser bildet eine Lohnuntergrenze für fast alle Arbeitnehmer*innen und wird regelmäßig durch die Bundesregierung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission angepasst.
In den Jahren 2021 und 2022 erfolgt(e) eine vierstufige Erhöhung:
> zum 01.Januar 2021 auf 9,50 €,
> zum 01.Juli 2021 auf 9,60 €,
> zum 01.Januar 2022 auf 9,82 € und
> zum 01. Juli 2022 auf 10,45 € pro Stunde
Laut Bundesminister Heil orientiert sich die Anpassung an der Tarifentwicklung, wobei gleichzeitig auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten in Folge der Corona-Pandemie berücksichtigt wurden.
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es auch noch sogenannte Branchenmindestlöhne. Diese gelten für alle Beschäftigten einer bestimmten Branche (unabhängig von der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers), wenn Gewerkschaft und Arbeitgeber einen solchen Mindestlohn im Tarifvertrag ausgehandelt haben und die Regierung diesen für allgemein gültig erklärt hat. Branchenmindestlöhne gibt es z.B. im Elektro- oder Dachdeckerhandwerk und in der Pflegebranche.
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Quelle:www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2020/mindestlohn-anhebung.html;jsessionid=4EF091229439F4C67A618FBC69C267C4.delivery1-replication; www.dgb.de
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