Zur Abmilderung der stark steigenden Energiekosten hat der Koalitionsausschuss am 23.03.2022 ein Maßnahmenpaket geplant. Hier ein erster Überblick:
Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige werden einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR erhalten. Dieser Zuschuss wird zum Gehalt gewährt. Die Auszahlung wird mit der Lohnabrechnung über den Arbeitgeber erfolgen. Der Zuschuss unterliegt der Einkommensteuer.
Selbständige werden den Zuschuss als einmalige Senkung der Einkommensteuer-Vorauszahlung erhalten.
Zusätzlich werden Familien für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld einen Einmalbonus in Höhe von 100 EUR erhalten. Empfänger von Sozialleistungen werden zusätzlich einen Betrag in Höhe von 100 EUR erhalten.
Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wird für einen Zeitraum von drei Monaten abgesenkt.
Für 90 Tage wird für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ein Monatsticket für 9 EUR eingeführt.
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/schnelle-spuerbare-entlastungen.html