Prima, dann nimm auch gleich die KfW-Förderung mit, nämlich das
Aufstiegs-BAföG!
Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhältst Du 15.000 € (50 % als Kredit, 50 % als Zuschuss). Nach bestandener Abschlussprüfung wird Dir das noch offene Darlehen auf Antrag sogar zur Hälfte erlassen! Und für Dein Meisterstück bekommst Du noch einmal 2.000 € (ebenfalls 50% : 50 %).
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat allerdings entschieden, dass der erlassene Darlehensbetrag als Arbeitslohn versteuert werden muss. Das Finanzamt darf darauf später also Einkommensteuer (von bis zu 42 %) nachfordern.
Leg also Geld zurück! Immerhin: Die gezahlten Prüfungs- und Lehrgangsgebühren darfst Du im Jahr der Zahlung als Werbungskosten absetzen – auch soweit Du sie über ein Darlehen aus dem Aufstiegs-BAföG finanziert hast. Der Zuschuss mindert allerdings Deine Werbungskosten, da er steuerfrei ist.