Kreditzahlung in der Corona-Krise?
Verbraucher erhalten Unterstützung – sie können die Rückzahlung von Tilgung und Zinsen bei Krediten unkompliziert aussetzen.
Ein neues Gesetz, das am 01.04.2020 in Kraft treten soll, macht es Verbrauchern leichter, die Zahlungen für ihren Kredit auszusetzen.
Die Sparkassen wollen die neue Regelung schon vorher umsetzen:
Bei Kreditverträgen, die vor dem 15.03.2020 abgeschlossen wurden, können Verbraucher schon ab dem 26.03.2020 die vollständige Aussetzung von Zins- und Tilgungsleistungen selbst im Online-Banking veranlassen – ohne Mehrkosten.
Drei Monate sollen Schuldner ihre Zahlungen in der Krise aussetzen können. Das soll helfen, ein nicht selbst verschuldetes, sondern durch die Pandemie entstandenes Einkommensdefizit abzufedern.
Der Beschluss des Bundestags – die Zustimmung des Bundesrats ist für den kommenden Freitag vorgesehen – sieht vor, dass Zins- und Tilgungsleistungen für Verbraucherdarlehensverträge für den Zeitraum 01.04.2020 bis 30.06.2020 ausgesetzt werden können.
Bedingungen für die Zahlpause:
Die Voraussetzung für die Aussetzung aller Zahlungen ist: Das niedrigere Einkommen beziehungsweise der finanzielle Engpass des Kreditnehmers resultiert nachweisbar aus der COVID-19-Pandemie. Kunden müssen folglich versichern, dass Ihre Einnahmeausfälle auf Corona zurückzuführen sind und Ihnen die Zahlungen aktuell nicht zumutbar sind. Das versichern sie in dem Online-Verfahren, in dem sie das Aussetzen der Zahlungen veranlassen.
https://www.sparkasse.de/aktuelles/coronavirus-kreditzahlung-aussetzen.html