KFW-Schnellkredite

Die Bundesregierung hat heute KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern beschlossen.

Das sind die Eckdaten:

• Das beantragende Unternehmen muss im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn erwirtschaftet haben

• Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.

• Finanziert werden Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel).

• Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis 25 % des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.

• Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.

• Der Zinssatz soll 3% betragen und die Laufzeit ist mit 10 Jahren angegeben.

• Die Tilgung kann in den ersten beiden Jahren ausgesetzt werden

• Es wird keine Vorfälligkeitsentschädigungen erhoben

• Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

• Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de

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