Kassenbon-Pflicht ab Januar 2020

Bis zuletzt liefen der Einzelhandel und Handwerk Sturm gegen die Gesetzespläne zur Eindämmung von milliardenschwerem Steuerbetrug an Ladenkassen: Doch trotz aller Kritik gilt nun das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016. Es führt die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen zum 1. Januar 2020 ein. Hierbei kann der Beleg elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss dabei in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen.

Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

 

 

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-01-08-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html

 

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert