Jahressteuergesetz 2022: Überblick über die wichtigsten Änderungen – Teil 2

Vergangene Woche haben wir Sie in unserem Teil 1 zum Jahressteuergesetz 2022 über die wichtigsten Änderungen im Bereich des Einkommensteuergesetzes informiert.

Im heutigen Teil 2 erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Bereich des Umsatzsteuergesetzes, der Abgabenordnung und des Bewertungsgesetzes.

Änderungen im Umsatzsteuergesetz:

§ 2 Abs.1 Satz 1 UStG: Unternehmereigenschaft

Aufgrund eines BFH-Urteils aus dem Jahre 2018 war es fraglich, ob nichtrechtsfähige Zusammenschlüsse, wie z.B. Bruchteilsgemeinschaften die Unternehmereigenschaft i.S.d. Umsatzsteuergesetzes besitzen können.

Um diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen, wurde ab dem 01.01.2023 die Vorschrift des § 2 Abs.1 Satz 1 UStG angepasst. Die Unternehmereigenschaft i.S.d. Umsatzsteuergesetzes ist danach unabhängig von der Rechtsfähigkeit zu beurteilen.

§ 4 Nr.1 Buchstabe b Satz 2 UStG: Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Die Vorschrift des § 4 Nr.1 Buchstabe b Satz 2 UStG hat bisher auf § 18a Abs.10 UStG verwiesen, der eine Frist von einem Monat für die Nachholung bzw. Berichtigung der Zusammenfassenden Meldung vorsieht.

Durch Streichung des Satzes 2 wird nun klargestellt, dass für die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr.1 Buchstabe b UStG die Monatsfrist nicht gilt.

Eine Steuerbefreiung ist damit möglich, solange innerhalb der Festsetzungsfrist eine Abgabe bzw. Berichtigung der Zusammenfassende Meldung erfolgt.

§ 12 Abs.3 UStG: Photovoltaikanlagen      

Ab dem 01.01.2023 gilt für die Lieferung und Installation von bestimmten Photovoltaikanlagen an deren Betreiber ein Steuersatz von 0%.

Davon umfasst werden nur solche Photovoltaikanlagen, die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden. Dies wird vermutet, wenn die installierte Bruttoleistung der Anlage laut Markenstammdatenregister nicht mehr als 30 kW beträgt.

Nicht umfasst sind Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen.

Die Anwendung des für das deutsche Umsatzsteuergesetz neuen 0%-Steuersatzes hat zur Folge, dass es sich weiterhin um steuerbare und steuerpflichtige Umsätze handelt und der leistende Unternehmer damit grundsätzlich zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist.  

Die Vorschrift gilt ebenso für den innergemeinschaftlichen Erwerb oder die Einfuhr von solchen o.g. Photovoltaikanlagen.

Änderungen in der Abgabenordnung:

§ 31a Abs.1 Satz 2 AO: Steuergeheimnis

Mit der Ergänzung der Vorschrift wird klargestellt, dass die Finanzbehörden Daten i.S.d. § 30 AO auch den für die Durchführung von Strafverfahren zuständigen Stellen mitteilen dürfen. Dies gilt insbesondere auch für im Rahmen der Corona-Wirtschaftshilfen zu Unrecht erlangten öffentlichen Leistungen.

§ 139b AO: Auszahlungsweg für öffentliche Leistungen

Geplant ist der Aufbau eines direkten Zahlungsweges für öffentliche Leistungen. Dieser soll an die steuerliche Identifikationsnummer geknüpft werden. Dafür wurde nun in § 139b Abs.3a AO die Speicherung der IBAN von natürlichen Personen beim Bundeszentralamt für Steuern ergänzt.

Änderungen im Bewertungsgesetz:

Hier gibt es u.a. Änderungen im Bereich des Ertrags- und Sachwertverfahrens bei der Bewertung von bebauten Grundstücken. Die Änderungen erfolgen um die erbschafts- und schenkungssteuerlichen Bewertungsverfahren an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14.07.2021 anzupassen.

Eine Anpassung erfolgte sowohl bei den Liegenschaftszinssätze i.S.d § 188 BewG als auch bei den Wertzahlen i.S.d. § 191 Satz 2 BewG i.V.m. Anlage 25 zum BewG. Diese Änderungen können zu höheren Wertansätzen im Rahmen der Grundbesitzbewertung führen und damit höhere Steuerbelastungen bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundbesitz zur Folge haben.

Die Neuerungen gelten für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022

Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

Quellen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-12-20-JStG-2022/4-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/jahressteuergesetz-2022-jstg-2022_168_572028.html

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert