Am Mittwoch, den 05. Juli 2023, soll der Bundeshaushaltsplan 2024 beschlossen werden. Ein darin enthaltener Punkt ist eine Einsparung beim Elterngeld. Derzeit liegt die Grenze für einen Anspruch auf Elterngeld bei 300.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bei Paaren und bei 250.000 Euro für Alleinerziehende. Zukünftig soll die Grenze für Paare nur noch bei 150.000 Euro liegen. Die Höhe des bezogenen Elterngeldes soll allerdings gleichbleiben. Ob es auch Änderungen für Alleinerziehende geben soll, ist bislang noch unbekannt. Von den Änderungen wären in Deutschland ca. 60.000 Haushalte betroffen.
Was ist Elterngeld?
Elterngeld wird dann gezahlt, wenn ein oder beide Elternteile nach der Geburt ihres Kindes weniger bzw. gar nicht mehr arbeiten wollen. Es dient als finanzielle Unterstützung, um sich Zeit für die Kinder zu nehmen. Des Weiteren soll es die Geburtenraten stärken, jungen, berufstätigen Eltern die Möglichkeit geben sich die Erziehungsarbeit besser aufteilen zu können, aber auch die finanzielle Abhängigkeit von Frauen schmälern.
Anspruch und Höhe
Wer grundsätzlich einen Anspruch auf Elterngeld hat, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 S. 1 BEEG. Danach muss der Elternteil das Kind selbst betreuen und erziehen, mit dem Kind zusammen in einem gemeinsamen Haushalt in Deutschland leben und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit mehr ausüben.
Das Höhe des Basiselterngeldes beträgt maximal 1.800 Euro (§ 2 Abs. 1 S. 2 BEEG) und wird grundsätzlich für ein Elternteil in einem Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten gezahlt.
Kritik an der Einsparung
Die Kritik an der Einsparung ist groß. Es wird kritisiert, dass die Einsparung ein Schritt gegen die Gleichstellung von Mann und Frau in der Familie sei. Des Weiteren wird befürchtet, dass diese Einsparung der Geburtenrate schaden könnte, da karriereorientierte Eltern vor die Wahl gestellt werden könnten, sich entweder für die Karriere oder für den Nachwuchs entscheiden zu müssen. Bei Paaren mit ähnlich hohem Einkommen würde dann, ohne Unterstützung, die Hälfte des Haushaltseinkommens wegfallen. Bei Paaren, wo ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, wäre die Elternzeit nicht unter den Partnern aufteilbar, da ein zu großer Teil des Einkommens wegfallen würde, würde der Mehrverdiener sich die Auszeit nehmen. Ein weiterer Kritikpunkt ist auch, dass die Eltern, die gerade ein Kind erwarten und somit fest mit der Zahlung des Elterngeldes gerechnet haben, jetzt einen großen Nachteil erleiden könnten.
Fazit
Das Thema über die Einsparung des Elterngeldes ist somit kein sozialpolitisches Thema, sondern eines der Gleichstellung. Die geplanten Änderungen widersprechen dem Zweck des Elterngeldes die Geburtenrate zu stärken, sowie die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen zu unterstützen. Die Haushalte, welche mehr als 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erhalten, können die geplante Elternzeit sehr wahrscheinlich trotzdem stemmen, jedoch werden sie es sich vielleicht zwei Mal überlegen, ob sie Ressourcen und Zeit in den Kinderwunsch investieren wollen.