Die Abgabefrist zur Einreichung der Grundsteuererklärung wurde auf den 31.01.2023 verlängert. Immobilienbesitzer haben nun drei Monate länger Zeit ihre Grundsteuererklärung einzureichen.
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung ist bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert worden. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und das Finanzministerium in Rheinland-Pfalz bestätigten den Beschluss der Länder-Finanzminister.