Erneute Verlängerung der Rückzahlungsfrist für NRW Soforthilfe 2020

Die NRW-Landesregierung hat die Rückzahlungsfrist für die NRW Soforthilfe 2020 ein weiteres Mal verlängert. Somit sind die zurückzuzahlenden Beträge bis spätestens zum 30.November 2023 zu überweisen.

Zudem bekräftigt die Landesregierung im Kabinettbeschluss vom 14.März 2023, dass alle bestandskräftigen Schlussbescheide aufrechterhalten werden und bei einer Überkompensation eine Rückzahlungsverpflichtung besteht. Die zu den Schlussbescheiden über die NRW-Soforthilfe 2020 ergangenen Urteile in erster Instanz der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen hätten insoweit nur Auswirkungen auf Antragsstellende, die fristgerecht gegen den Schlussbescheid Klage eingereicht haben.

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Quelle: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weitere-verlaengerung-der-rueckzahlungsfrist-der-nrw-soforthilfe-2020-bis-zum-30

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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