Gutschein für Mitarbeiter – Achtung: Änderungen für den Sachbezug im Jahr 2022

Rettungsring im Meer

Gutscheine vom Arbeitgeber sind in aller Munde und werden gerne dafür verwandt um „Mehr Netto vom Brutto“ für den Arbeitnehmer zu generieren. Hierunter fielen bislang auch die sogenannten „Gift“-Cards, die der Arbeitgeber monatlich mit 44 EUR aufladen und dem Arbeitnehmer als Sachbezug zum Konsum zur Verfügung stellen konnte.

Sehr beliebt dafür waren unter anderem Tankgutscheine für Mitarbeiter. Hier ändert sich nun ab 2022 Einiges.

 

Welche Regelungen galten für den Sachbezug bislang seit 2020?

Ein Gutschein für Mitarbeiter galt nur dann als Sachbezug (der keine Steuerbelastung noch Sozialabgaben auslöst), wenn dieser ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigte.

Der Sachbezug musste zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen.

Weitere Einschränkungen bestanden dagegen nicht.

 

Was ändert sich im Jahr 2022?

Gutscheine für Mitarbeiter müssen ab 2022 die Kriterien laut §2 Abs.1 Nr. 10a), b) oder c) Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen. Was genau bedeutet das?

Es wird nun zwischen 3 Kategorien unterschieden:

  1. Limitierte Netze: Gutscheine von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale CityCards
  2. Limitierte Waren- oder Dienstleistungspalette: z. B. Tankkarten, Gutscheinkarten für Buchläden sowie Kinokarten
  3. Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken: B. Essensgutscheine

Geldkarten, die als Geldersatz eingesetzt werden können, sind nicht mehr begünstigt und fallen somit nicht mehr unter die steuerfreie 44-Euro-Grenze (ab 2022: 50 Euro).

Ebenso können z. B. eine eingereichte Quittung vom Arbeitnehmer über eine Betankung des Fahrzeugs nicht mehr steuerfrei erstattet werden.

 

Wichtig ist jetzt auch die regionale Begrenzung von Akzeptanzstellen auf:

  1. Inländische städtische Einkaufsverbände (sogenannte City Cards)
  2. Inländische regionale Einkaufsverbände (z.B. für benachbarte Städte im ländlichen Raum / Regio Cards).
  3. Kundenkarten von einer bestimmten Ladenkette zum Bezug von Waren in den einzelnen Geschäften.

Das hierzu ergangene BMF-Schreiben vom 13.04.2021 nimmt ausführlich Stellung zur Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn und enthält eine Aufzählung begünstigter Gutscheine (Rz. 13).

 

Tankgutscheine für Mitarbeiter ab 2022

Arbeitgeber, die Tankgutscheine für Mitarbeiter ausstellen, können dies im Jahr 2022 weiterhin steuerfrei fortsetzen, müssen sich dabei allerdings an die neuen Regelungen halten.

 

 

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

 

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